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Start Im Todesfall Was tun bei Todesfall ?
Was tun bei Todesfall

Ein Ratgeber für den Todesfall

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Was ist bei einem Todesfall zu tun und zu beachten?

todesfall und sterbefall

Wichtiges vorab:

Es gibt für einen Todesfall keine stringent abzuarbeitende "Checkliste". Dennoch ist es mit Sicherheit sehr hilfreich, die Möglichkeiten, Grenzen und Bestimmungen zu kennen, die in einem Todesfall oder Sterbefall eine Rolle spielen.

Wir haben Ihnen im folgenden, in einer etwas detaillierteren Form, einmal all die Punkte und zu beachtenden Aspekte zusammengetragen, die Sie Wissen müssen und beachten sollten, wenn Sie mit einem Todesfall konfrontiert werden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Übersicht im Falle eines Todesfall weiterhelfen kann.

Herzlichst, Ihre Maria Lentz

Ein Todesfall trifft die Hinterbliebenden oftmals überraschend. In dieser Situation ist es dann oft nicht leicht, viele Dinge in kurzer Zeit und unter den gegebenen Umständen zu erledigen. Es gibt jedoch einige Fristen, die Sie unbedingt kennen und einhalten müssen. Wenn Sie mit den Dingen überfordert sind, oder keine Familienangehörigen in der Nähe sind, dann bitten Sie ggf. liebe Menschen oder Verwandten um Hilfe bei den nächsten Schritten.

Ist dies nicht möglich, dann können Sie sich natürlich auch gleich an ein Bestattungsinstitut wenden, welches Sie bereits im Vorfeld bei den wichtigen Dingen unterstützt. Wenn Sie, im Sinne der Vorsorge auf diesen Seiten sind, werden Sie ersehen, wie wichtig es ist, beizeiten die wesentlichen Dinge, wie z.B. Bestatterauswahl, Grabpflege oder Sterbevorsorge, zu regeln.


  • Todesfall, Arzt einschalten, Familie bzw. Beistand herbeirufen

Grundsätzliches vorab:

Nach Information über den Tod eines lieben Menschen oder auch das Vorfinden eines Verstorbenen, können entsetzen, Trauer und Leid einen Menschen blockieren und teilweise auch zu Handlungen führen, die nachher bedauert werden.

Von daher ist es immens wichtig, dass Sie nicht alleine sind bzw. bleiben wenn Sie in diese Situation geraten, oder sich in dieser befinden. Sie brauchen unbedingt einen Beistand von Familienangehörigen, engen Vertrauten oder auch einem Bestatter dem Sie Vertrauen.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, von keiner Seite. Es herrscht in einem Todesfall keinerlei Druck für Sie. Weder Zeitdruck noch sofortiger Handlungsdruck im Sinne eines unmittelbaren Abtransportes des Verstorbenen.



Todesfall zuhause


Hausarzt oder 112 anrufen

Wenn Sie einen Verstorbenen vorfinden, rufen Sie den Hausarzt an. Ist dieser nicht zu erreichen, informieren Sie den Rettungsdienst 112. Hier werden dann entsprechende Schritte über die Notleitzentrale getätigt.

Familienangehörige, enge Vertraute oder Bestatter informieren

Sie sollten jetzt unbedingt enge Familienangehörige informieren. Erreichen Sie diese nicht, versuchen Sie einen lieben Menschen zu erreichen, die Sie ab jetzt bei den weiteren Dingen begleitet. Es ist wichtig für Sie, dass Sie jetzt nicht alleine sind.

Der herbeigerufene Arzt muss offiziell den Tod des Menschen feststellen. Ist die Todesursache nicht eindeutig, z.B. bei jungen Menschen, werden ggf. weitere Untersuchungen eingeleitet.

Im Regelfall, in dem der Arzt den natürlichen Tod feststellt, stellt dieser einen Totenschein aus. Sie können den Arzt in diesem Fall z.B. auch danach fragen, innerhalb welchen Zeitraumes Sie den Verstorbenen in eine Leichenhalle Überführen müssen (Erläuterungen hierzu siehe auch in dem vorherigen Beitrag).
Im Anschluss hieran kann der Arzt Sie dann verlassen, oder wenn nötig und ein entsprechendes Verhältnis besteht auch noch für Beistand sorgen.

In der Regel haben Sie jetzt bis zu 36 Stunden Zeit um vom Verstorbenen Abschied zu nehmen, sowie die weiteren Dinge in aller Ruhe zu besprechen. Machen Sie sich keinen Druck, lassen Sie keine Hektik aufkommen.

Tod im Krankenhaus/Pflegeheim

In diesem Fall werden Sie durch das Krankenhaus oder das Pflegeheim informiert. Auch in diesem Fall trifft das oben beschriebene zu, informieren Sie Ihre Familie und sorgen Sie dafür, dass Sie im Krankenhaus oder Pflegeheim nicht alleine sind. Denn es sind jetzt auch Entscheidungen zu treffen.


  • Gemeinsam beraten und Entscheidungen treffen

Sie müssen jetzt Entscheidungen treffen, dies sind im folgenden

-
Was wünscht die engste Bezugsperson des Verstorbenen (Aufbahrung des Toten)

Sie haben jetzt die Möglichkeit von dem Verstorbenen in aller „Kürze“ Abschied zu nehmen, oder Ihn im Sinne der intensiven Trauerarbeit und Trauerverarbeitung Aufzubahren. Das heißt, den Verstorbenen noch einige Stunden oder auch Tage im häuslichen Umfeld bei sich zu behalten. Machen Sie dies auch der engsten Bezugsperson klar und fragen Sie ggf., ob er sich dies wünscht. Üben Sie keinen Druck aus. Geben Sie ggf. einer direkten Bezugsperson zum Toten ein wenig Zeit um sich zumindest etwas zu fassen.

Wenn der Wunsch des Aufbahren des Toten gewünscht wird, aber keine geeigneten Räumlichkeiten bestehen, müssen Sie jetzt einen Bestatter einschalten bzw. suchen, der Ihnen u.a. die Leistung des Aufbahrens in angemessenen Rahmen und eigenen Räumen ermöglicht. 


- Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim erfolgt (Aufbahrung des Toten)

Auch hier gilt das obige. Wenn es der Wunsch ist, vom Verstorbenen noch länger Abschied zu nehmen und dies nach Rücksprache mit Krankenhaus oder Pflegeleitung nicht möglich ist, dann müssen Sie jetzt einen Bestatter einschalten, der Ihnen entweder den Transport des Verstorbenen nach Hause ermöglicht, oder aber Ihnen die Möglichkeit der Aufbahrung in seinen Räumen ermöglicht.


- Bestatter einschalten, Überführung des Verstorbenen klären

Sie müssen jetzt, auch abhängig von den oben geschilderten Punkten einen Bestatter einschalten. Im Falle einer Aufbahrung zuhause haben Sie hierzu noch etwas mehr Zeit. In allen anderen Fällen benötigen Sie den Bestatter, damit dieser u.a. die Überführung des Toten in eine Leichenhalle übernimmt. In vielen Fällen ist dies der Bestatter, der dann auch die Bestattung begleitet. Dies ist aber kein „Muss“. Die Überführung kann auch durch einen anderen Bestatter erfolgen als die spätere Bestattung.

Bei Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus
Sie haben die Wahlfreiheit des Bestatters. Sie müssen gegenüber der Pflegeleitung oder dem Krankenhaus gegenüber ggf. äußern, dass Sie einen Bestatter einschalten, der die Überführung des Toten übernehmen wird. Anderenfalls gibt es auch die Möglichkeit dies durch die mit einem Krankenhaus oder Pflegeheim zusammenarbeitenden Bestatter übernemen zu lassen. Hier sprechen Sie mit dem Verantwortlichen deutlich ab, dass es sich ausschließlich über die Leistung der Überführung handelt und Sie für die weiteren Aufgaben und die Bestattung einen Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen wollen.

PS. Zum Zeitpunkt der Bestattung
Bis zur Bestattung haben Sie jetzt, abhängig von den Regelungen je Bundesland, 5-12 Tage Zeit. Auskunft gibt Ihnen hier auch ein entsprechender Bestatter.


Zum Thema Bestatter und Bestatterauswahl:
Rein Theoretisch gesehen, haben Sie Zeit einen Bestatter für die Ausrichtung der Bestattung zu wählen. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass man sich mit dem Einschalten eines Bestatters, zum Zwecke der Überführung, auch gleich auf diesen Bestatter für die Ausrichtung der Bestattung festlegt.

Auch hier sei angemerkt, dass dies kein „Muss“ ist. Die Überführung ist eine Leistung des Bestatters. Hiermit legen Sie sich nicht abschließend auf den Bestatter fest, der auch später die Bestattung durchführt.


Unser Rat zum Thema Bestatterauswahl:

Wenn die Bestatterauswahl nicht bereits im Vorfeld geklärt ist (z.B. durch den Verstorbenen selbst bereits zu Lebzeiten), und die Überführung zeitig erfolgen muss, dann sollten Sie zuerst einmal Ihre örtlichen Bestatter wegen der Überführung anfragen.

Im Anschluß haben Sie dann immer noch, auch in Gesprächen mit dem überführenden Bestatter oder ggf. auch alternativen Bestattern die Möglichkeit der Auswahl ohne diesen Zeitdruck.

In Kürze finden Sie auf Vorsorge-Verantwortung entsprechende vertrauensvolle Bestatter aus Ihrer Region. alternativ können Sie auch Empfehlungen von Familie oder Vertrauten mit einbeziehen, oder aber auch die Ihnen bekannten Örtlichen Bestatter anrufen.


  • Nahe Verwandte und Bekannte informieren

Benachrichtigen Sie ggf. auch nachgeordnet Verwandte und Bekannte, damit die Personen von dem Toten Abschied nehmen können und erst einmal über den Umstand informiert.



  • Willensverfügung „Bestattung“, Vorsorgeverträge, Testament

Fragen Sie, ob jemand in Kenntnis darüber ist, ob und wo der Verstorbene ggf. Willenserklärungen zur Art der Bestattung, Verträge zur Sterbevorsorge (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung) oder ein Testament verfaßt und gelagert hat.

Wenn Sie in diesem Zuge die Unterlagen durchsehen sollten Sie, wenn die Zeit gegeben ist, ggf. lose Unterlagen schon einmal grob thematisch zusortieren. Auch wenn es sehr schwer fällt, Sie benötigen jetzt eine Übersicht über die Unterlagen des Verstorbenen, um die weiteren Dinge in die Wege zu leiten

Wenn Sie wegen der Unterlagen des Verstorbenen in der Wohnung sind:

- Gas, Wasser und Strom abstellen 
- Ggf. Auch Versorgung und Unterbringung Haustiere arrangieren


  • Meldung und Information über den Todesfall

A.) Beim zuständigen Standesamt des Verstorbenen melden (für Sterbeurkunde)

- Den Totenschein 
- Den Perso
nalausweis
-
Die Geburtsurkunde
-
Heiratsurkunde (wenn geschieden, Scheidungsurteil) 
- Sterbeurkunde Ehegatte/in (falls Verstorbene/r verwitwet)

- Bestattungsverfügung


B.) Weitere Information, Benachrichtigungen, Kündigungen

Ob und in welcher Reihenfolge Sie die folgenden Dinge tun, hängt sicherlich auch von den Umständen und dem Zeitraum bis zur Bestattung des Verstorbenen ab


- Arbeitgeber informieren 
- Versicherungen informieren (zeitgerecht wg. Meldefristen)

- Vereine und Mitgliedschaften sondieren, informieren ggf. kündigen
- Information und Abstimmung mit Heim- und Pflegeeinrichtungen

- Wohnungsauflösung vorbereiten

- Wohnungskündigung, Mietvertrag sondieren und ggf. informieren



  • Bestattungsvorbereitung

Bei der Vorbereitung der Bestattung kann und sollte Sie idealerweise ein Bestatter von Anbeginn an unterstützen. Dies hängt u.a. auch davon ab, inwieweit Sie in Anbetracht der Umstände die zeitlichen oder auch finanziellen Möglichkeiten haben, die nötigen Dinge selbst zu übernehmen. Im Zweifel unterstützt Sie der Bestatter bereits in der Bestattungsvorbereitung und nimmt Ihnen viele Dinge ab, mit denen Sie oder Ihre Familie ggf. überfordert sind.

Hierbei ist es wichtig zu wissen welche Wünsche der Verstorbene im Hinblick auf seine Bestattung hatte. Wenn es eine Willenserklärung zu Lebzeiten gab, ist dies klar. Ansonsten müssen Sie mit der Familie besprechen, was sich der oder die Verstorbene wohl gewünscht hätte.

- Beauftragung Bestatter gem. Willenserklärung für die Bestattung (wenn vorhanden) 

- Umfang der gewünschten Leistung, z.B. 
- Leichendecke, Kissen, Hemd

- Leichenhygiene (z.B. Leichenwaschung, Schminken)
- Umfang und Organisation der Trauerfeier klären
- Todesanzeige, Trauerspruch
- Organisation kirchlicher Beistand, Pfarrer, Trauerredner wenn gewünscht 
-
Festlegen der Bestattungsart 
-
Grabstätte aussuchen (Friedhof oder Naturbestattung)
-
Bestattungstermin abstimmen (mit Friedhofsverwaltung oder z.B. Friedwald etc.)
-
Sarg oder Urne aussuchen
-
Nutzung von Kapelle, Trauerhalle
-
Blumenschmuck
-
Trauermusik
-
Kondolenzbuch
-
Organisation „gemeinsmes Zusammensein und ggf. Essen“ mit Trauergemeinde

- Punkt Grabpflege vorab besprechen (u.a. auch mit Angehörigen)



  • Im Anschluss an die Bestattung

Ob und in welcher Reihenfolge Sie die folgenden Dinge tun, hängt sicherlich auch von den Umständen und dem Zeitraum bis zur Bestattung des Verstorbenen ab...

- Danksagungen versenden, ggf. Anzeige aufgeben
- Krankenkasse, Sozial- und Versorgungsamt, Rentenkasse, KFZ abmelden 
- Antrag auf Rentenfortzahlung stellen

- Testament dem Nachlassgericht übergen, Erbscheine beantragen
- Mit Notar Termin zur Testamentseröffnung vereinbaren
- Vereine und Mitgliedschaften sondieren, informieren und kündigen (Daueraufträge)
- Information und Abstimmung mit Heim- und Pflegeeinrichtungen

- Verkauf Fahrzeuge organisieren, Wohnungsauflösung vorbereiten

- Wohnungskündigung, Mietvertrag kündigen, Nachsendeantrag Post

 

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